Preisgestaltung
Gebühren:
Die Preisgestaltung muss für den Patienten nach dem Patientenrechtegesetz nachvollziehbar und einsehbar sein.
Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Therapeuten.
Die Höhe der Gebühren wird in der GebüTh, der Gebührenordnung für Therapeuten geregelt. Diese bildet die Grundlage zur Abrechnung mit Privatpatienten.
Honorarvereinbarung:
Zwischen dem privat versicherten Patienten und der Behandlerin wird vor Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung abgeschlossen. Ich als Therapeutin verpflichte mich darin, die definierte therapeutische Leistung zu erbringen, der Privatpatient verpflichtet sich, den vereinbarten Betrag für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung zu zahlen. Die getroffene Honorarvereinbarung ist wirksam, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ein Ersatzanspruch gegenüber dem Kostenträger (Krankenkasse) besteht.
Terminabsagen:
Um sicher planen zu können, ist eine zeitgerechte Terminabsage unerlässlich. Bei zu kurzfristiger (nicht krankheitsbedingter Absage) wird der Termin berechnet. Bei Terminabsage spätestens 6 Stunden vor dem Termin, entfallen die Kosten.
Mobiler Einsatz (im Umkreis von Deggendorf bzw. nach individueller Vereinbarung):
Sollte die Behandlung im häuslichen Umfeld oder anderen Lebensbereichen des Klienten (wie Schule, Kindergarten oder Arbeitsstätte) erfolgen, entstehen zusätzliche Fahrtkosten.
Private Heilmittelverordnungen können von Ärzten oder Psychotherapeuten ausgestellt werden, die berechtigt sind, therapeutische Leistungen zu verordnen. Diese können beispielsweise Fachärzte für Psychiatrie oder Psychosomatik, Allgemeinmediziner; Kinder- und Jugendpsychiater; Neurologen oder andere spezialisierte Mediziner sein.
Die ergotherapeutische Behandlung kann möglicherweise von der privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung abgedeckt werden. In diesem Fall reichen sie das Privatrezept bei ihrer Versicherung ein und je nach den Bedingungen des Versicherungsvertrages können die Kosten für die Behandlung teilweise oder vollständig erstattet werden. Der genaue Erstattungsbetrag hängt von den Versicherungsbedingungen ab.
Ebenso bei gesetzlich versicherten Patienten mit privater Zusatzversicherung, klären sie bitte die Kostenübernahme durch ihre private Krankenzusatzversicherung im Voraus. Leider bin ich aufgrund der Vielfalt von Versicherungsbedingungen, Tarifen und Beihilfevorschriften nicht in der Lage, über die Erstattungshöhe bzw. Fähigkeit eine Aussage zu treffen.
Eine Private Heilmittelverordnung kann ausgestellt sein auf:
Einzeltherapie Ergotherapie:
- Sensomotorisch-perzeptive Ergotherapie 45 Min.
- Psychisch-funktionelle Ergotherapie 60 Min.
Gruppentherapie Ergotherapie, bei ausreichender Patientenzahl (mind. 4 Pat.):
- Soziales Kompetenztraining (5 Termine aufeinander aufbauend, 60 Min pro Termin)
- Gruppentherapie zusammen mit der Praxis „Kunterbunt“, Martina Sedlmayer (Psychologin)
Privatleistung Selbstzahler:
Einzeltermin Kind / Jugendlicher / junger Erwachsener / Beratung von Umfeld / Bezugspersonen
- Traumapädagogik 60 Min.
- Einzeltraining in den Aufgaben des täglichen Lebens 45 Min.
Der ResilienzRaum ist eine reine Privatpraxis.
Die ergotherapeutische / traumapädagogische Behandlung erfolgt auf der Grundlage einer privaten ärztlichen Heilmittelverordnung.
Die Kosten für die Behandlung können Sie im Anschluss bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnung ganz oder mit Abzug, abhängig vom Leistungsumfang Ihres Tarifs.
Bei gesetzlich versicherten Patienten können ggf. die Kosten durch eine Zusatzversicherung (anteilig) übernommen werden.
Bitte klären Sie die Übernahme der Kosten vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung ab.
Selbstverständlich können gesetzlich Krankenversicherte die Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.